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Jährliches Dokument nach § 10 Abs. 1 WpPG

Nach dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind alle börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Gesellschaft in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum sonst zur Verfügung gestellt hat. Im Einklang damit stellt die freenet AG einmal jährlich eine Zusammenfassung aller entsprechenden Veröffentlichungen in einem "Jährlichen Dokument" zusammen.

Dieses Jährliche Dokument dient ausschließlich dem Zweck, die aus §10 WpPG resultierende Pflicht der freenet AG zu erfüllen. Weder das Jährliche Dokument noch die in ihm enthaltenen Informationen, einschließlich derer, auf die das Jährliche Dokument verweist, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder Verkauf von Wertpapieren der freenet AG dar.

Jährliches Dokument 2009

Jährliches Dokument 2008

Jährliches Dokument 2007

 


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