freenet AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 6. Zwischenmeldung

Die freenet AG hat den durch Bekanntmachung vom 13. Januar 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 13. Januar 2022 begonnen (Aktienrückkaufprogramm 2022).

Im Zeitraum vom 10. März 2022 bis 16. März 2022 wurden insgesamt 95.623 Aktien (ISIN DE000A0Z2ZZ5) zurückerworben.

Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien innerhalb von der freenet AG vorgegebener Zeiträume unabhängig und unbeeinflusst von der freenet AG trifft.

Im Zeitraum vom 10. März 2022 bis 16. März 2022 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:

Datum Zurückgekaufte Aktien Durchschnittskurs
(in €)
Aggregiertes Volumen (in €)
10.03.2022 83.582 22,5557 1.885.250,52
11.03.2022 12.041 22,9122 275.885,80
14.03.2022 0 0,0000 0,00
15.03.2022 0 0,0000 0,00
16.03.2022 0 0,0000 0,00
Total 95.623 22,6006 2.161.136,32
 

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. Januar 2022 bis einschließlich 16. März 2022 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 651.522 Stück.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der freenet AG unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht (www.freenet-group.de/investor-relations/aktie).

Hamburg, im März 2022

freenet AG
Der Vorstand

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