freenet AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – 1. Zwischenmeldung

 

Die freenet AG hat den durch Bekanntmachung vom 3. Juni 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 4. Juni 2025 begonnen (Aktienrückkaufprogramm 2025).

 

Im Zeitraum vom 4. Juni 2025 bis 6. Juni 2025 wurden insgesamt 164.883 Aktien (ISIN DE000A0Z2ZZ5) zurückerworben.

 

Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien innerhalb von der freenet AG vorgegebener Zeiträume unabhängig und unbeeinflusst von der freenet AG trifft.

 

Im Zeitraum vom 04. Juni 2025 bis 06. Juni 2025 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:

 

Datum Zurückgekaufte Aktien Durchschnittskurs
(in €)
Aggregiertes Volumen (in €)
04.06.2025 54.656 28,6601 € 1.566.446,43 €
05.06.2025 55.483 28,8172 € 1.598.864,71 €
06.06.2025 54.744 28,7910 € 1.576.134,50 €
Total 164.883 28,7564 € 4.741.445,64 €

 

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 04. Juni 2025 bis einschließlich 06. Juni 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 164.883 Stück.

 

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der freenet AG unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht (https://www.freenet.ag/investor-relations/aktie).

 

Hamburg, im Juni 2025

 

freenet AG

Der Vorstand

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