Investor Relations Corporate Governance
Der Aufsichtsrat der freenet AG besteht aus 12 Mitgliedern und setzt sich nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz paritätisch aus jeweils sechs Vertretern der Aktionäre sowie der Arbeitnehmer zusammen.
Der Aufsichtsrat hat ein Präsidium und vier Ausschüsse gebildet.
Stand: April 2024
Mitglieder:
Marc Tüngler (Vorsitz), Thomas Karlovits, Knut Mackeprang, Theo-Benneke Bretsch
Das Präsidium berät über Schwerpunktthemen und bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Es kann an Stelle des Aufsichtsrats über die nach der Geschäftsordnung des Vorstands erforderliche Zustimmung zu Maßnahmen und Geschäften des Vorstands beschließen, sofern die Angelegenheit keinen Aufschub duldet und ein Beschluss des Aufsichtsrats nicht rechtzeitig gefasst werden kann.
Mitglieder:
Marc Tüngler (Vorsitz), Sabine Christiansen, Claudia Anderleit, Knut Mackeprang
Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung Vorschläge zur Vergütung des Vorstands, zum Vergütungssystem und zu dessen regelmäßiger Überprüfung. Der Ausschuss beschließt an Stelle des Aufsichtsrats, jedoch vorbehaltlich zwingender Zuständigkeiten des Aufsichtsrats, über personalrelevante Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder.
Mitglieder:
Robert Weidinger (Vorsitz), Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Petra Winter, Frank Suwald
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers), den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Er ist weiter zuständig für die Genehmigung von - durch den Abschlussprüfer zu erbringenden - zuässigen Nichtprüfungsleistungen. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit Fragen der Compliance sowie der nichtfinanziellen Berichterstattung / ESG.
Mitglieder:
Marc Tüngler (Vorsitz), Miriam Wohlfarth, Knut Mackeprang, Tobias Marx
Der Vermittlungsausschuss ist nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildet, um die in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichnete Aufgabe wahrzunehmen.
Mitglieder:
Marc Tüngler (Vorsitz), Sabine Christiansen, Robert Weidinger
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorzuschlagen.
Nachhaltigkeit – oftmals gleichgesetzt mit dem Akronym „ESG“ (Environmental, Social, Governance) – gewinnt auf allen Ebenen, auf denen sich die freenet AG als Unternehmen bewegt und eingebettet ist, zunehmend an Bedeutung. Die freenet AG ist sich der Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt sowie weitere Aspekte der Nachhaltigkeit bewusst. Entsprechend sollen Nachhaltigkeitsaspekte bzw. nichtfinanzielle Aspekte in jegliche Unternehmensentscheidungen einbezogen und wirtschaftlichen Entscheidungskriterien gleichgestellt werden.
Um den ESG-Fokus im Aufsichtsrat zu erhöhen, hat sich der Aufsichtsrat der freenet AG entschieden, Prof. Dr. Kerstin Lopatta und Claudia Anderleit zu den Nachhaltigkeitsbeauftragten des Aufsichtsrats zu ernennen. Beide werden sich schwerpunktmäßig strategisch mit dem Thema auseinandersetzen.
Kerstin Lopatta bringt aufgrund ihrer Lehr- und Forschungstätigkeiten im Bereich Nachhaltigkeit eine herausragende Expertise auf diesem Gebiet mit. Darüber hinaus ist sie Mitglied des Sustainable Finance-Beirats der deutschen Bundesregierung. Claudia Anderleit verfügt aufgrund ihrer Tätigkeit bei der freenet AG über eine langjährige Expertise im Bereich Human Capital Management. Einen Bereich den die freenet AG als wesentlich für sich identifiziert hat.