Investor Relations Corporate Governance
Der Aufsichtsrat der freenet AG besteht aus 12 Mitgliedern und setzt sich nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz paritätisch aus jeweils sechs Vertretern der Aktionäre sowie der Arbeitnehmer zusammen.
Der Aufsichtsrat hat ein Präsidium und vier Ausschüsse gebildet.
Stand: Mai 2022
Mitglieder:
Marc Tüngler (Vorsitz), Thomas Karlovits, Knut Mackeprang, Gerhard Huck
Das Präsidium berät über Schwerpunktthemen und bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Es kann an Stelle des Aufsichtsrats über die nach der Geschäftsordnung des Vorstands erforderliche Zustimmung zu Maßnahmen und Geschäften des Vorstands beschließen, sofern die Angelegenheit keinen Aufschub duldet und ein Beschluss des Aufsichtsrats nicht rechtzeitig gefasst werden kann.
Mitglieder:
Marc Tüngler (Vorsitz), Sabine Christiansen, Claudia Anderleit, Knut Mackeprang
Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung Vorschläge zur Vergütung des Vorstands, zum Vergütungssystem und zu dessen regelmäßiger Überprüfung. Der Ausschuss beschließt an Stelle des Aufsichtsrats, jedoch vorbehaltlich zwingender Zuständigkeiten des Aufsichtsrats, über personalrelevante Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder.
Mitglieder:
Robert Weidinger (Vorsitz), Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Bente Brandt, Thomas Reimann
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit Fragen der Compliance.
Mitglieder:
Marc Tüngler (Vorsitz), Miriam Wohlfarth, Knut Mackeprang, Theo-Benneke Bretsch
Der Vermittlungsausschuss ist nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildet, um die in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichnete Aufgabe wahrzunehmen.
Mitglieder:
Marc Tüngler (Vorsitz), Sabine Christiansen, Robert Weidinger
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorzuschlagen.