Investor Relations Corporate Governance
Unter Corporate Governance wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (der „Kodex“) enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat, die dazu beitragen sollen, dass die Gesellschaft im Unternehmensinteresse geführt wird. Der Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Belegschaft und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen (Unternehmensinteresse). Diese Prinzipien verlangen nicht nur Legalität, sondern auch ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Verhalten (Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns).
Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage. Danach sind im Gegensatz zu gesetzlichen Vorschriften die Empfehlungen und Anregungen zwar nicht verbindlich, allerdings sind Abweichungen zu den Empfehlungen (nicht den Anregungen) zu begründen und mit der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung zu veröffentlichen - „Comply or Explain“.
Verantwortlich für die Erarbeitung und kontinuierliche Fortentwicklung des Kodex ist die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Diese überprüft mindestens einmal jährlich, ob der Kodex aufgrund aktueller Corporate-Governance-Entwicklungen in Gesetzgebung oder Praxis angepasst werden sollte.
Weitere Informationen:
AKTUELLE FASSUNG DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX
REGIERUNGSKOMMISSION DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat geben die nachfolgende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab.
Die freenet AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 7. Dezember 2022 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen entsprochen und wird dem Kodex in dieser Fassung mit Ausnahme dieser Abweichung zukünftig entsprechen:
1. Weitere Mandate von Vorstandsmitgliedern
a) Empfehlung C.5:
„Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen.“
b) Abweichungserklärung:
Der Vorsitzende des Vorstands, Christoph Vilanek, hat aktuell Mandate in zwei Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften: der CECONOMY AG, Düsseldorf und der Ströer SE & Co. KGaA, Köln, bei der er zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats ist. Die freenet AG hält eine Beteiligung an der CECONOMY AG. Daraus resultierte ein Interesse der Gesellschaft, im Aufsichtsgremium der CECONOMY AG entsprechend ihrer Bedeutung für die Gesellschaft vertreten zu sein.
Der Aufsichtsrat hat durch den Personalausschuss des Aufsichtsrats die Übernahme aller Mandate von Christoph Vilanek gebilligt und hält den zeitlichen Aufwand für die konzernexternen Mandate im Vergleich zu den gewonnenen Erfahrungen des Vorstandsvorsitzenden für vertretbar.
Büdelsdorf, den 6. Dezember 2023
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Entsprechenserklärung Dezember 2023 |
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (der „Kodex“) enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat, die dazu beitragen sollen, dass die Gesellschaft im Unternehmensinteresse geführt wird. Er verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter Berücksichtigung der Belange der Stakeholder für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Diese Prinzipien verlangen nicht nur Legalität, sondern auch ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Verhalten (Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns).
Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage. Danach sind im Gegensatz zu gesetzlichen Vorschriften die Empfehlungen und Anregungen zwar nicht verbindlich, allerdings sind Abweichungen zu den Empfehlungen (nicht den Anregungen) zu begründen und mit der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung zu veröffentlichen.
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2023 | |
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2022 | |
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2021 | |
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2020 | |
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2019 |